
Besuche in Alters- und Pflegeheimen
Das Gesundheitsamt GR hat einige Besuchsregelungen gelockert
Das Gesundheitsamt GR hat per Verordnung vom 01.03.2021 die Besuchsregelung in Alters- und Pflegeheimen bei einigen Massnahmen gelockert.
Folgendes gilt neu für das gesamte CSB:
- Für nicht geimpfte Bewohnerinnen und Bewohnern gelten weiterhin die bisherigen strengen Besuchsregelungen
- Bis 14 Tage nach der 2. Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner sind weiterhin die bisherigen strengen Besuchsregelungen einzuhalten.
- Ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung müssen Bewohnerinnen und Bewohner keine Schutzmasken auf dem Areal des CSB tragen.
- Ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung müssen Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr in Kontaktquarantäne, dies gilt auch für Neueintritte.
- Besuche können im Einzelzimmer der Bewohnerin / des Bewohners stattfinden. Handelt es sich um ein Mehrbettzimmer, müssen beide Bewohnende vor 15 Tagen die 2. Impfung erhalten haben. Schutz- und Hygienemassnahmen müssen weiterhin strikte eingehalten werden.
- Besuchende und Mitarbeitende sind weiterhin verpflichtet, Schutzmasken zu tragen und sich an die Schutz- und Hygienemassnahmen des CSB zu halten (Schutzkonzept).
- Ab dem 8. Tag nach der 2. Impfung (nachweislich per Impfpass) müssen Besuchende keinen Antigen-Schnelltest beim Eintritt ins CSB vorweisen
- Besuchende werden weiterhin namentlich mit ihren Kontaktdaten erfasst (Contact Tracing).
Für weitere Infos:
https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2021/Seiten/2021030302.aspx